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Rauchwarnmelder stark gefragt – Lieferengpässe umgehen

2018-02-13T13:52:33+00:00 2. Februar 2018|

Nach allen anderen Bundesländern ist jetzt auch in Berlin und Brandenburg der Einbau von Rauchwarnmeldern Pflicht. Die Kontingente einiger Hersteller sind durch den millionenfachen, deutschlandweiten Einbau bereits stark erschöpft. Bayern hat es gerade erst vorgemacht. Durch die kurzfristige Bestellung vieler Melder, kurz vor dem gesetzlichen Pflichttermin am 1. Januar 2018, kam es zu empfindlichen Lieferengpässen. Denn selbst, wenn Hersteller über ausreichende Herstellungskapazitäten in der Endproduktion verfügen, so sind die Zulieferer technischer Komponenten oft das Nadelöhr. WOWIPROTECT reduziert diese Lieferengpässe durch frühzeitig angemeldete und reservierte Großbestellungen und durch seine Herstellerunabhängigkeit. Wir empfehlen unseren Kunden das Thema Rauchwarnmelder kurzfristig zu priorisieren [...]

Rauchwarnmelder sorgen für Mehrbelastung – Entlastung möglich

2018-02-13T13:52:55+00:00 12. Januar 2018|

Hausverwaltungen und Eigentümer sind bereits durch zahlreiche Vorschriften und sich ständig ändernde und neue Gesetzeslagen sehr stark eingebunden. Der Verwaltungsaufwand wächst stetig. Zusätzlich entstand durch die Verabschiedung der neuen Brandschutzbestimmungen eine weitere Belastung. Besonders betroffen sind Verwaltungen und Eigentümer großer Wohnungsbestände. Wie soll es funktionieren, innerhalb kurzer Zeit mitunter tausende Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten, dieses auch noch rechtssicher zu protokollieren und zu guter Letzt eine regelmäßige Wartung aller Geräte nach DIN-Vorschrift durchzuführen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Versicherungsschutz auf dem Spiel steht. Eine betriebsinterne Eigenlösung durch bereits bestehendes Personal ist eine logistisch, organisatorisch und technisch kaum zu [...]

Wartung auf Mieter übertragen – gesetzliche Aufsichtspflicht bleibt bestehen

2018-02-13T13:53:50+00:00 18. Dezember 2017|

Wer für die Wartung eingebauter Rauchwarnmelder zuständig ist, regelt jedes Bundesland innerhalb seiner Bauordnungen selbst. In Berlin ganz klar und in Brandenburg nicht ganz genau definiert, besteht die Möglichkeit, die Wartungspflicht unter bestimmten Bedingungen auf die Mieter zu übertragen. Das entbindet den Vermieter jedoch nicht von seiner Aufsichtspflicht. Er muss sich also während der gesamten Vertragslaufzeit regelmäßig versichern, dass der Mieter seiner Pflicht auch nachkommt und diese psychisch und physisch tatsächlich umsetzen kann. Da in Deutschland bisher weder Kontrollen noch Strafen vorgesehen sind, klingt das Übertragen auf den Mieter zunächst verlockend. Doch nur solange es nicht brennt. Vor allem [...]